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Arbeitslosengeld ???

Nutzer
Themenbeitrag
hayatoshouta

H


Arbeitnehmer
Neuling (10 P.)
Hallo, also ich hätte da mal ein paar Fragen. Wäre nett wen Ihr mir weiterhelfen könntet!
Ich habe 10 Jahre in Deutschland gearbeitet und war jetzt ein halbes Jahr in Spanien. Dort habe ich aber nicht gearbeitet. Jetzt habe ich keine Ahnung was für Hilfen oder Förderungen mir zustehen/bekomme? War noch nie arbeitslos und kenne mich deswegen nicht aus.
Steini

S


Arbeitnehmer
Neuling (10 P.)
Sehr gute Frage, hätte da eine ähnliche. Ich habe gehört, dass man jetzt wieder 24 Monate ALG I bekommt, wenn man nach 5 Jahren Arbeit entlassen wurde.

Stimmt das erst mal und zweitens, ich hatte innerhalb der 5 Jahre 2 Monate Pause weil arbeitssuchend, gilt das dann auch?

Danke
Marius Bach

Marius Bach

Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
hayatoshouta, wer länger als 12 Monate gearbeitet und Sozialversicherungen gezahlt hat, bekommt ALG I, d.h. entweder 60% Deines Nettogehalts bzw. 67% wenn Du ein Kind hast. Bei 12 Monaten bekommt man 6 Monate ALG I, bei 24 Monaten ein Jahr und bei 48 Monaten sogar für 2 Jahre, sofern Du min. 58 Jahre alt bist. Hast Du damals selbst gekündigt, dann hast Du eine Sperrfrist von 3 Monaten. Da Du während Deines Spanien Aufenthaltes vermutlich nicht arbeitslos gemeldet warst, würde diese Sperrfrist erst ab jetzt gelten und wäre nicht bereits abgelaufen.

Steini, es gibt ohnehin nur max. 1 Jahr ALG I, wenn Du unter 58 bist. In Deinem Fall würde es also keinen Unterschied machen.

VG
Muff

M


Arbeitnehmer
Kenner (70 P.)
Spielt es dabei eigentlich eine Rolle ob man EU-Bürger ist oder nicht?

Eigentlich ist das Thema nicht besonders interessant zurzeit für mich, aber man weiß ja nie....
Marius Bach

Marius Bach

Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Muff,

grundsätzlich haben Ausländer und deren Familienangehörige, deren Aufenthalt sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt bzw. noch nicht in Deutschland gearbeitet haben, keinen Anspruch auf ALG. Anspruchsberechtigt sind hingegen EU-Bürger, die durch eine Vorbeschäftigung in Deutschland bereits einen Arbeitnehmerstatus erlangt haben oder selbständig sind.


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